In unserem Online-Shop finden Sie für Ihre Kund:innen eine große Auswahl verschiedener Handschuhe, Sicherheitsschuhe und Bekleidung. Meist sind diese Produkte mit unterschiedlichen Normen und Richtlinien versehen. Wir zeigen Ihnen die geläufigsten davon:
- EN ISO 21420 – Schutzhandschuhe – Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren: Diese Norm (vormals EN 420) legt die für alle Schutzhandschuhe anwendbaren allgemeinen Anforderungen und relevante Prüfverfahren zu Gestaltungsgrundsätzen, Handschuhkonfektionierung, Unschädlichkeit, Komfort und Leistungsvermögen sowie für die vom Hersteller vorzunehmende Kennzeichnung und zu liefernden Informationen fest. Neben Handschuhen erfasst diese Norm auch Fäustlinge und Armschoner.
- EN 388 – Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken: Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken müssen für mindestens eine der Eigenschaften Abrieb-, Schnitt-, Stich- oder Weiterreißfestigkeit die Leistungsstufe 1 erhalten. Es gilt: Je höher die Ziffer, desto besser das Prüfergebnis.
- EN ISO 13997: Dieses Prüfverfahren wurde zur EN 388 hinzugefügt, weil die stetige Weiterentwicklung von schnittfesten Garnen beim Coupe-Test zu einer hohen Streuung in den Messwerten und zu einer schlechten Reproduzierbarkeit geführt hat. Inzwischen wird durch den sogenannten TDM-Test die Klingenform, -bewegung und Krafteinwirkung der Schneide auf den Handschuh gemessen. Das Ergebnis des Coupe-Tests wird als Index und das des TDM-Tests in Newton angegeben. Die Coupe-Testergebnisse sind nur als Hinweis zu verstehen, während die TDM-Prüfung Referenzergebnisse liefert.
- EN 511 – Schutzhandschuhe gegen Kälte: Diese Norm gilt für alle Handschuhe, die für einen Schutz der Hand gegen Konvektions- und Kontaktkälte bis zu -50 °C vorgesehen sind.
- EN 407 – Schutzhandschuhe gegen thermische Risiken: Handschutz wird in dieser Norm bezüglich des Brennverhaltens, der Kontaktwärme, der konvektiven Hitze, der Strahlungswärme sowie der Belastung durch kleine Spritzer geschmolzenen Metalls und durch große Mengen flüssigen Metalls geprüft. Auch hier gilt: Je höher die Ziffer (von 0 bis 4), desto besser das Prüfergebnis.
- EN 12477 – Schutzhandschuhe für Schweißer: Dieser Handschutz wird in zwei Ausführungen, A und B, unterteilt. Sie müssen in den Kriterien Anforderung, Durchstichfestigkeit, Weiterreißfestigkeit, Schnittfestigkeit, Abriebfestigkeit, Brandfestigkeit, Kontakthitzefestigkeit, Konvektionshitzefestigkeit, Schmelzmetallspritzer, elektrische Isolation und Fingerbeweglichkeit geprüft werden und die jeweiligen Mindestleistungsstufen erfüllen. Die Anforderungen der Ausführung A sind höher als die der Ausführung B.
- EN ISO 374 – Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen: Diese Norm legt die Grundanforderungen fest, die der Handschuh gegen Chemikalien und/oder Mikroorganismen erfüllen muss und definiert die Begriffe.
- EN ISO 374-5 – Schutzhandschuhe gegen Mikroorganismen: Ein Handschuh dieser Art ist mit einem Piktogramm gekennzeichnet und kann vor bestimmten Pilzen und Bakterien schützen. Diese Norm beschreibt ein Prüfverfahren für den Widerstand bei Handschuhen gegen Penetrationen, die gegen Mikroorganismen schützen. Dabei wird der Handschuh mit Wasser und Luft befüllt und geprüft, ob eines oder beides austritt. Die Ergebnisse werden in der annehmbaren Qualitätsgrundlage (AQL) beschrieben. Ein Handschuh wird als beständig gegen Mikroorganismen angesehen, wenn aus 100 Handschuhen maximal 1,5 Stück fehlerhaft sind.
- EN 374-1 – Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien: Diese müssen mit dem Piktogramm "Erlenmeyerkolben" gekennzeichnet sein. Bei ihnen wird die Beständigkeit gegen bestimmte Chemikalien aus einer Liste geprüft. Die Handschuhe können für eine begrenzte Zeit eingesetzt werden. Alle weiteren Informationen finden Sie in den Herstellerinformationen des jeweiligen Handschutzes.
- EN 16350 – Schutzhandschuhe – Elektrostatische Eigenschaften: Diese Norm stellt zusätzliche Anforderungen an alle Handschuhe auf, die in explosiven Umgebungen getragen werden. Sie spezifiziert ein Prüfverfahren sowie Anforderungen an die Leistung, Kennzeichnung und Informationen zu elektrostatisch ableitfähigen Schutzhandschuhen, um das Risiko einer Explosion so gering wie möglich zu halten.
- Verordnung (EG) 1935/2004: Schutzhandschuhe mit Lebensmittelkontakt müssen so beschaffen sein, dass sie unter normalen oder vorhersehbaren Bedingungen keine gesundheitsgefährdenden Bestandteile auf die Lebensmittel übertragen. Die Lebensmittelunbedenklichkeit von Schutzhandschuhen wird mit dem Glas-Gabel-Symbol verdeutlicht.
- EN ISO 20345 – Persönliche Schutzausrüstung – Sicherheitsschuhe: Sicherheitsschuhe werden hinsichtlich der Eigenschaften Zehenschutz, öl- und kraftstoffbeständige Sohle, Wasserundurchlässigkeit, Antistatik, Schlagdämpfung an der Ferse, Wasserbeständigkeit und Durchtrittsicherheit in die Klassen S1 bis S5 eingeordnet.
- EN ISO 20688 – Schutzkleidung – Allgemeine Anforderungen
- EN ISO 20471 – Hochsichtbare Warnkleidung: Hierbei handelt es sich um die Standardnorm für hochsichtbare Warnkleidung. Anhand der Mindestflächen an fluoreszierendem Hintergrundmaterial bzw. reflektierendem Material ergeben sich 3 Klassen. Dabei ist die Klasse 3 die höchste und beste Stufe, weil die Fläche des fluoreszierenden und reflektierenden Materials hier am größten ist.
- DIN EN 343 – Schutzkleidung – Schutz gegen Regen: In dieser Norm werden Anforderungen und Prüfverfahren für die Eigenschaften von Kleidung zum Schutz vor Regen oder Schnee, Nebel und Feuchtigkeit festgelegt. Getestet werden die Wasserdichtheit und die Atmungsaktivität. Je höher die Klasse, desto besser ist der Schutz.
- EN 166, EN 170, EN 172 und EN 175 – Persönlicher Augenschutz: In diesen Normen werden die allgemeinen Anforderungen, solche an Ultraviolettschutzfilter, Sonnenschutzfilter und die Geräte für Augen- und Gesichtsschutz beim Schweißen und bei verwandten Verfahren festgelegt.
- EN 136, EN 140, EN 143 und EN 149 – Atemschutz: Diese Normen legen die Anforderungen, Prüfungen und Kennzeichnungen von Vollmasken, Halb- und Viertelmasken, Partikelfiltern und filtrierenden Halbmasken fest. Die Prüfung umfasst die Kriterien Gesamtleckage, Filterdurchlass und Atemwiderstand. Der Atemschutz wird in die Kategorien FFP1, FFP2 und FFP3 unterteilt.
- EN 14387 – Atemschutzgeräte – Gasfilter und Kombinationsfilter: Diese Norm regelt die Anforderungen, Prüfung und Kennzeichnung von Gas- und Kombinationsfiltern.
- EN 352-1, EN 352-2 und EN 352-3 – Gehörschützer: Für Kapselgehörschützer, Gehörschutzstöpsel und an Kopfschutz/Gesichtsschutzgeräten befestigte Kapselgehörschützer gelten diese Normen. Sie legen allgemeine Anforderungen an den Gehörschutz fest.
- EN 397 – Industrieschutzhelme: Über die Norm EN 397 werden die Anforderungen an die Schutzfunktion von Industrieschutzhelmen festgesetzt.
- EN 14404 – Persönliche Schutzausrüstung – Knieschutz für Arbeiten in kniender Haltung
- EN 13758 – Textilien – Schutzeigenschaften gegen UV-Sonnenstrahlung
Weitere Informationen sowie Tabellen zu den einzelnen Normen und deren Prüfwerten finden Sie in unseren Normen und Richtlinien.